Spiel- & Platzordnung
Fair Play und Rücksichtnahme auf der Anlage für ein harmonisches Miteinander!
Bitte beachten Sie, dass es bei Veranstaltungen wie Medenspielen, Turnieren oder Sommercamps zu Änderungen in der Platzbelegung und Spielzeiten kommen kann. Informationen zu solchen Änderungen werden frühzeitig bekanntgegeben. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Mit sportlichen Grüßen
Ihr Mörlenbacher Tennis-Club e.V.
Team
1. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, die ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet haben, sowie Gäste, die gemäß der Regelungen dieser Spiel- und Platzordnung eine Gastspielberechtigung erhalten haben. Passive Mitglieder, die die sportlichen Einrichtungen des Vereins nicht nutzen, sind von der aktiven Teilnahme ausgeschlossen, unterstützen jedoch durch ihre Mitgliedschaft das Vereinsleben. Gäste sind herzlich willkommen, wenn der Spielbetrieb dies zulässt. Sie können unter bestimmten Bedingungen die Plätze nutzen und zahlen dabei eine Gastgebühr, die in unserer Platzordnung geregelt ist. Die Spielberechtigung ist stets an die Einhaltung der Platzordnung gebunden, um einen harmonischen Ablauf des Spielbetriebs zu gewährleisten.
2. Bespielbarkeit der Plätze
Die Bespielbarkeit der Plätze liegt im Ermessen des Vorstands oder des Platzwarts, die sich für den optimalen Zustand unserer Tennisanlage verantwortlich zeichnen. Sie entscheiden, ob und wann die Plätze genutzt werden können, um eine möglichst lange Spielzeit über die gesamte Saison hinweg zu gewährleisten. Nach starken Regenfällen, bei Trockenheit oder in Zeiten von Wartungs- und Pflegearbeiten kann es erforderlich sein, dass bestimmte Plätze vorübergehend gesperrt werden, um Schäden an der Platzbeschaffenheit zu vermeiden. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Spieler, sondern auch dem langfristigen Erhalt der Plätze in bestmöglichem Zustand. Spieler sind dazu angehalten, den Anweisungen des Vorstands oder des Platzwarts Folge zu leisten und den Zustand der Plätze vor jedem Spiel eigenständig zu prüfen. Bei sichtbaren Mängeln oder Nässe ist es aus Sicherheitsgründen untersagt, die Plätze ohne Rücksprache zu betreten.
3. Spielkleidung
Für das Spielen auf unserer Tennisanlage ist angemessene Sportkleidung Pflicht. Dazu zählen Sportshirts, Hosen oder Röcke und, vor allem, Tennisschuhe mit einer geeigneten Sohle. Tennisschuhe sind unerlässlich, um die Platzbeschaffenheit zu schonen und Verletzungen durch unpassendes Schuhwerk zu vermeiden. Straßenschuhe oder Sportschuhe mit tiefem Profil sind daher untersagt. Achten Sie bitte auch auf eine saubere, sportliche Kleidung, die dem Charakter unseres Vereins und der sportlichen Atmosphäre entspricht. Die richtige Spielkleidung trägt nicht nur zur Sicherheit und zum Komfort bei, sondern unterstreicht auch die Freude am Tennissport.
4. Platzbelegung
Die Spielzeit auf unseren Plätzen ist pro Einheit auf 90 Minuten begrenzt, egal ob Einzel- oder Doppelspiel. Diese Zeitspanne beinhaltet bereits die notwendige Platzpflege, die von allen Spielern am Ende der Spielzeit durchgeführt werden muss. Die Platzbelegung erfolgt durch das Anbringen einer gültigen Parkscheibe aller beteiligten Spieler an der Platzbelegungstafel. Die Parkscheiben sind in Viertelstunden-Schritten einzustellen, um eine lückenlose Belegung zu ermöglichen. Nach Ablauf der Spielzeit ist es möglich, den Platz für eine weitere Einheit zu belegen, sofern keine anderen Mitglieder Anspruch auf die Nutzung des Platzes haben. Bitte beachten Sie, dass alle Spieler während der gesamten Reservierungsdauer auf der Anlage anwesend bleiben müssen, um ihre Spielzeit in Anspruch zu nehmen. Unbenutzte oder verwaiste Reservierungen werden von anderen Mitgliedern nach Ablauf von zehn Minuten als freigegeben betrachtet und können neu belegt werden.
5. Platzpflege
Eine gründliche Platzpflege ist essenziell, um die Qualität und Bespielbarkeit unserer Plätze langfristig zu erhalten. Deshalb ist jeder Spieler verpflichtet, innerhalb der Spielzeit den Platz bei Bedarf ausreichend zu bewässern – insbesondere bei trockener Witterung. Vor Spielbeginn und, wenn notwendig, auch zwischendurch sollte der gesamte Platz gleichmäßig bewässert werden, um Staubbildung zu vermeiden und die Bodenstruktur zu schonen. Nach jeder Spieleinheit muss der gesamte Platz (einschließlich der Randbereiche) mit dem Schleppnetz abgezogen und die Linien sorgfältig gekehrt werden. Dies gewährleistet, dass die Plätze für nachfolgende Spieler in einem optimalen Zustand hinterlassen werden. Achten Sie darauf, dass alle Pflegeutensilien, wie Besen und Schleppnetze, ordnungsgemäß an die dafür vorgesehenen Vorrichtungen zurückgehängt werden. Spieler, die dieser Platzordnung nicht nachkommen, riskieren, vom Vorstand ein zeitweises Spielverbot zu erhalten.
6. Gastspieler
Eine Platzbelegung von und mit Gästen ist nur möglich, wenn der Spielbetrieb dies zulässt. Mitglieder haben grundsätzlich Vorrang bei der Nutzung der Plätze. Die Gastgebühr beträgt pro Erwachsenem Spieler 10 €, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 5 €. Diese Gebühr gilt für den gesamten Tag, jedoch liegt die maximale Spielzeit pro Einheit bei 90 Minuten, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder und Gäste die Möglichkeit haben zu spielen. Sollte der Spielbetrieb es zulassen und weitere Plätze frei sein, kann die Spielzeit nach der ersten Einheit von 90 Minuten um weitere 90 Minuten verlängert werden, ohne eine zusätzliche Gebühr zu erheben. So ist es Gästen möglich, den gesamten Tag auf der Anlage zu verbringen, während die Platzbelegungsregeln berücksichtigt werden.
7. Spielbetrieb
Regeln, Material und Sportkleidung.
Die Platz- und Spielordnung basiert auf den Regularien des Deutschen Tennisbundes (DTB) und des Hessischen Tennisverbandes (HTV). Dies beinhaltet die Verwendung geeigneter Tenniskleidung, wie Tennisschuhe, die die Platzoberfläche schonen, sowie Sportbekleidung, die Bewegungsfreiheit ermöglicht.
Auch das verwendete Tennismaterial, wie Schläger und Bälle, sollte den Vorgaben des DTB und HTV entsprechen. Tennisschuhe sind aus Gründen der Platzschonung zwingend erforderlich. Die Spieler sind verpflichtet, die Platzordnung einzuhalten, um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten
8. Sportveranstaltungen & Mannschaftstraining
Der Vorstand ist verantwortlich für die Koordination und Genehmigung aller Sportveranstaltungen auf der Anlage des Mörlenbacher Tennis-Club e.V.
. Dazu zählen Medenspiele, Clubmeisterschaften, Verbandsturniere sowie LK-Turniere. Das Mannschaftstraining wird ebenfalls vom Vorstand festgelegt und organisiert. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass alle Trainingseinheiten und Veranstaltungen reibungslos ablaufen und den Mitgliedern sowie Gästen bestmögliche Spielmöglichkeiten geboten werden. Bei Rückfragen oder Interesse an der Teilnahme melden Sie sich bitte direkt beim Vorstand des Vereins.
9. Trainerstunden
Trainerstunden dürfen auf der Anlage des Mörlenbacher Tennis-Club e.V.
nur von Trainern durchgeführt werden, die vom Vorstand offiziell zugelassen und benannt wurden. Diese Regelung gewährleistet eine hohe Qualität des Trainings und sorgt dafür, dass alle Trainingseinheiten gemäß den Standards und Vorgaben des Vereins ablaufen. Die festgesetzten Trainingszeiten werden ebenfalls durch den Vorstand koordiniert, um einen reibungslosen Ablauf und eine faire Nutzung der Plätze sicherzustellen. Bei Interesse an Trainerstunden oder speziellen Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand.
10. Allgemeine Bestimmungen
Alle Mitglieder des Mörlenbacher Tennis-Club e.V.
werden gebeten, die Spiel- und Platzordnung sowie die Anlagen und das Clubhaus pfleglich zu behandeln.
Das Clubhaus kann sowohl von Mitgliedern als auch von Nichtmitgliedern für private Veranstaltungen gemietet werden, sofern es mit dem Spielbetrieb vereinbar ist.
Hunde müssen auf dem gesamten Gelände an der Leine geführt werden und dürfen den Spielbetrieb nicht stören. Verunreinigungen sind vom Tierhalter unverzüglich zu beseitigen. Fahrzeuge sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen, um den reibungslosen Ablauf auf der Anlage zu gewährleisten.
Die Platzordnung des Mörlenbacher Tennis-Club e.V.