Wir freuen uns, unser Clubhaus für private Feiern und Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Damit jedoch auch zukünftige Mieter und unser Verein selbst Freude an einer gepflegten und funktionstüchtigen Anlage haben, ist die Einhaltung folgender Regeln verbindlich:
✅ Sorgsamer Umgang mit dem Clubhaus
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Alle Türen und Fenster sind beim Verlassen ordnungsgemäß zu schließen und abzuschließen.
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Licht, Musikanlage und alle elektronischen Geräte müssen vollständig ausgeschaltet werden.
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Das Rauchen im Clubhaus ist strengstens untersagt – dies gilt auch bei geöffneten Türen und Fenstern.
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Toiletten und Urinale dürfen ausschließlich ordnungsgemäß genutzt werden. Es ist absolut untersagt, Fremdkörper (z. B. Feuchttücher, Deko, Essensreste etc.) hineinzuwerfen. Entstandene Verstopfungen werden dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt.
🚫 Nicht Bestandteil der Vermietung
Bitte beachten Sie, dass folgende Bereiche und Gegenstände NICHT Teil der Clubhausvermietung sind und daher nicht betreten oder genutzt werden dürfen:
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Tennisplätze
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Ballmauer
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Fitnessstudio
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Inventar der Tenniskinder, z. B. Tischtennisplatte, Tennisschläger, Bälle oder sonstiges Trainingsmaterial im Keller
💥 Haftung bei Schäden
Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietdauer entstehenden Schäden im, am und rund um das Clubhaus – auch durch Dritte oder Gäste verursacht. Schäden werden nach tatsächlichem Aufwand vollständig in Rechnung gestellt.
💡 Dieser Hinweis ist Bestandteil der Vermietung und wird mit Unterzeichnung des Mietvertrags anerkannt.